Zugegeben, die Vorbereitung für eine flächendeckende Plakatierungsaktion in einem so großen Wahlkreis von etwa 50 Gemeinden sowie der Stadt Eckernförde, bedarf ein wenig Organisation. Viele Gemeinden haben Plakatsatzungen, in denen die Regeln ganz klar vorgegeben sind. Vor allem aber regelt die Straßenverkehrsordnung so einiges, was bei der Nutzung des öffentlichen Raumes zu bedenken ist.

Während die SPD alle Wahlhelfer im Tierpark Warder stimmungsvoll einschwor, setzte die CDU auf Bratwurst und ein kühles Blondes. Es ist ja nun nicht der erste Wahlkampf, der von den Parteien bestritten wird und somit möchte man meinen, zumindest die großen Parteien würden die Vorschriften kennen.

Offen sichtlich voller Begeisterung zogen nun also die fleißigen Basispolitiker los und verstießen beim Anbringen der Wahlplakate so ziemlich gegen alle Regeln und Vorschriften, gegen die man überhaupt verstoßen kann. Es hat uns gewundert, dass man nicht noch die Straßen selbst dichtgestellt hat.

Grundregel Nummer 1 ist, dass Wahlplakate nicht an Verkehrszeichen angebracht werden dürfen!

Weiterhin müssen selbstverständlich private Eigentümer von Halterungen etc. gefragt werden, ob man ihre Vorrichtungen nutzen darf.

Außerhalb der Ortschaften darf nur mit Sondergenehmigungen aufgestellt werden.

Die nachfolgenden Bilder sollen dem geneigten Leser einmal zeigen, wie genau es die Parteien mit der Straßenverkehrsordnung nehmen. Mag sein, dass der eine oder andere Ort der Aufstellung strittig ist, aber die Grundregeln sollten die Parteifunktionäre schon beherrschen! Wer sich an die Regeln hält, hat es durch derartige Verstöße der Parteien mit einem klaren Wettbewerbsnachteil zu tun!